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Gesetzliche
Prüfungen
AU, HU, UVV & SP

Regelmäßige Prüfung Ihrer Nutzfahrzeuge
entsprechend den gesetzlichen Normen

Die Sicherheit Ihrer LKWs steht bei uns an erster Stelle. In regelmäßigen Abständen sind für Ihre Nutzfahrzeuge je nach Ausstattung, Art und Modell verschiedene gesetzliche Prüfungen erforderlich. Gerne führen wir diese in unseren autorisierten Werkstätten durch.

Unsere Leistungen
auf einen Blick

SP-Prüfung lt. § 29 StVZO

Die Sicherheitsprüfung ist die Prüfung von vier besonders verschleißbehafteten und sicherheitsrelevanten Fahrzeugteilen bzw. Prüfbereiche an Nutzfahrzeugen über 7,5 Tonnen. Das Nutzfahrzeug muss jährlich zur SP vorgeführt werden.

Abgas- (AU) und Hauptuntersuchung (HU)

Hauptuntersuchung lt. § 29 StVZO und Abgasuntersuchung lt. § 47 s StVZO:

In gesetzlich vorgeschriebenen Abständen müssen Ihre Nutzfahrzeuge geprüft werden. Gerne nehmen wir Ihnen diese Arbeit. Ein amtlicher Prüfingenieur führt die Hauptuntersuchungen durch. Die HU wird durch Prüfbescheinigung oder Untersuchungsbericht nachgewiesen.

Prüfung Fahrtenschreiber lt. § 57 b StVZO

Laut § 57 b StVZO ist es erforderlich, den Fahrtenschreiber von Nutzfahrzeugen alle 2 Jahre zu überprüfen. Als autorisierte Werkstatt führen wir die Überprüfung Ihres Fahrtenschreibers durch und erstellen die entsprechende Prüfbescheinigung.

UVV-Prüfung

UVV-Prüfung für Ladeboardwände, Ladekrane, Abrollkipper, Absetzkipper, Pressen, Behälter:

Gemäß der Unfallverhütungsvorschrift müssen Nutzfahrzeuge mit hydraulischem Antrieb regelmäßig im Rahmen einer Unfallverhütungsvorschriftsprüfung überprüft werden.

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Fahrzeug

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